Marktordnung für
den Sauwiesen-Flohmarkt
1.
Es werden nur Privatanbieter zugelassen. Das Anbieten von in irgendeiner
Form gesetzeswidriger Ware ist untersagt. Ein Verstoss bringt einen sofortigen
Platzverweis mit sich.
2.
Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten, auch hier zieht ein Verstoss
einen Platzverweis nach sich.
3.
Verkaufstätigkeit darf nicht vor Erscheinen
des Ordnerpersonals aufgenommen werden. Übernachtungen auf dem Parkplatz
sind verboten.
4.
Jeder Aussteller hat seinen Platz sauber zu verlassen. Anfallender
Müll ist wieder mitzunehmen und privat zu entsorgen.
5.
Nach Aufforderung des Veranstalters hat jeder Aussteller seinen Namen und
seine Anschrift bekanntzugeben.
6.
Die Standgebühr ist nach dem Aufbau entsprechend der aufgebauten
Fläche fällig.
7.
Für Schäden jeglicher Art haftet grundsätzlich der Verursacher.
Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Beschädigungen,
bei Unfällen jeglicher Art und/oder bei Diebstahl.
8.
Mit Betreten des Geländes erkennt jeder Aussteller und Besucher
die Marktordung an.
Der
Vorstand des FSV Weihenstephan |