Marktordnung für den Sauwiesen-Flohmarkt

1.
Es werden nur Privatanbieter zugelassen. Das Anbieten von in irgendeiner Form gesetzeswidriger Ware ist untersagt. Ein Verstoss bringt einen sofortigen Platzverweis mit sich.

2.
Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten, auch hier zieht ein Verstoss einen Platzverweis nach sich.

3.
Verkaufstätigkeit darf nicht vor Erscheinen des Ordnerpersonals aufgenommen werden. Übernachtungen auf dem Parkplatz sind verboten.

4.
Jeder Aussteller hat seinen Platz sauber zu verlassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und privat zu entsorgen.

5.
Nach Aufforderung des Veranstalters hat jeder Aussteller seinen Namen und seine Anschrift bekanntzugeben.

6.
Die Standgebühr ist nach dem Aufbau entsprechend der aufgebauten Fläche fällig.

7.
Für Schäden jeglicher Art haftet grundsätzlich der Verursacher. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Beschädigungen, bei Unfällen jeglicher Art und/oder bei Diebstahl.

8.
Mit Betreten des Geländes erkennt jeder Aussteller und Besucher die Marktordung an.

Der Vorstand des FSV Weihenstephan